Unser spezialisiertes Team von Rechtsanwälten berät und vertritt Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Beiräte und Hausverwaltungen in sämtlichen rechtlichen Fragen rund um das geteilte Eigentum an Grundstücken und Gebäuden.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ermöglicht es, Sondereigentum an einzelnen Wohnungen oder Gebäudeteilen zu begründen, wobei gleichzeitig gemeinschaftliches Eigentum und gemeinsame Rechte und Pflichten der Eigentümer entstehen. Daraus ergeben sich vielfältige rechtliche Fragestellungen, insbesondere im Verhältnis der Eigentümer untereinander sowie zur Verwaltung und im Außenverhältnis zu Dritten.




