Es betrifft eine Vielzahl alltäglicher und unternehmerischer Lebensbereiche: vom Bauantrag bis zur Polizeiverfügung, von der kommunalen Abgabensatzung bis zum Widerruf einer Gaststättenerlaubnis. Auch wenn die Materie komplex erscheint – wir verschaffen Ihnen Rechtssicherheit, Klarheit und eine zielgerichtete Strategie, sowohl im Verwaltungsverfahren als auch vor Gericht.
Unsere Kanzlei verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung im Verwaltungsrecht – mit einem besonderen Schwerpunkt im kommunalen Abgabenrecht, Kommunalrecht und Ordnungsrecht. Wir beraten und vertreten Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, sowohl im Rhein-Main-Gebiet als auch bundesweit.



