Standardverträge und gängige Muster reichen dabei häufig nicht aus – insbesondere bei komplexen wirtschaftlichen Zusammenhängen oder individuell zu regelnden Vertragsverhältnissen. Hier ist ein maßgeschneiderter Vertrag oft der Schlüssel zum Erfolg.
Wir beraten Sie umfassend im Vertragsrecht – von der ersten Idee bis zur verhandlungssicheren Umsetzung Ihrer wirtschaftlichen Zielsetzungen.
Auch bei gutem Willen auf beiden Seiten entstehen in der Praxis häufig Rechtsstreitigkeiten aus vermeintlich klaren Vertragsverhältnissen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Vermeidung oder rechtssicheren Lösung insbesondere folgender Probleme:
- Unklare oder lückenhafte Regelungen zur Vergütung, Leistungsumfang, Fälligkeit oder Gewährleistung
- Überraschende oder unwirksame AGB-Klauseln, etwa zur Haftung, zum Rücktrittsrecht oder zur Vertragsstrafe
- Fehlende oder fehlerhafte Schriftformklauseln, die zu Beweisproblemen oder zur Unwirksamkeit führen
- Unklare Kündigungsfristen oder widersprüchliche Regelungen zu Laufzeit und Beendigung
- Verletzung von Nebenpflichten, z. B. Verschwiegenheit, Mitwirkungspflichten oder Exklusivitätsabreden
- Zahlungsverzug und Leistungsstörungen, etwa wegen Lieferproblemen oder mangelhafter Ausführung
Wir prüfen Verträge auch im laufenden Verhältnis, beraten zur vertragskonformen Auslegung oder begleiten bei der einvernehmlichen Vertragsanpassung.






