Heute umfasst es unter anderem das Immissionsschutzrecht (z. B. Lärm, Erschütterungen, Geruch), das Naturschutzrecht (etwa nach dem Bundes- oder Landesnaturschutzgesetz), das Abfall- und Bodenschutzrecht sowie das Wasserrecht. Ziel dieser Regelungen ist häufig die Umsetzung des in Artikel 20a des Grundgesetzes verankerten Auftrags zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend in allen Bereichen des Umweltrechts, sowohl präventiv im Rahmen der Projektplanung als auch bei der Konfliktlösung im Verwaltungs- oder Klageverfahren. Im Mittelpunkt steht dabei stets die Verwirklichung umweltrelevanter Vorhaben bei gleichzeitiger Wahrung rechtlicher Sicherheit und öffentlicher Akzeptanz.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Immissionsschutz- und Naturschutzrecht, das in einer Vielzahl von Fällen unmittelbare Auswirkungen auf Baugenehmigungsverfahren und die kommunale Bauleitplanung hat. Wir beraten in Genehmigungsverfahren, erstellen Stellungnahmen zu Umweltbelangen und begleiten Kommunen, Projektträger oder Investoren in der Planung, Durchführung und Absicherung ihrer Vorhaben – stets mit dem Ziel, umweltrechtliche Konflikte frühzeitig zu vermeiden oder sachgerecht zu lösen.
Unsere Tätigkeit ist dabei häufig projektbezogen und richtet sich nach den konkreten Anforderungen des jeweiligen Vorhabens. Darüber hinaus stehen wir unseren Mandanten auch bei spezifischen umweltrechtlichen Problemstellungen zur Seite, etwa:
- Sanierungsverpflichtungen bei Altlasten
- Erlangung naturschutzrechtlicher Ausnahme- oder Befreiungstatbestände
- Durchsetzung wasserrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen
- Beratung bei Eingriffen in geschützte Lebensräume (z. B. nach § 44 BNatSchG)
Im Rahmen komplexer Vorhaben entwickeln wir interessengerechte Lösungen für alle Beteiligten – sei es in der Zusammenarbeit mit Behörden, Fachgutachtern oder Betroffenen. Unsere Fachanwälte verfügen über langjährige Erfahrung und die Fähigkeit, rechtliche, technische und politische Aspekte in Einklang zu bringen.
In unserer umweltrechtlichen Praxis treten regelmäßig wiederkehrende Fallkonstellationen auf, bei denen wir mit rechtlicher Klarheit und fachlichem Tiefgang unterstützen – etwa in folgenden Bereichen:
- Bauvorhaben im Außenbereich oder in naturschutzrechtlich sensiblen Gebieten
Wir prüfen Genehmigungsvoraussetzungen, koordinieren Umweltgutachten (z. B. Artenschutzprüfung) und begleiten Abstimmungen mit den zuständigen Behörden. - Probleme bei Immissionsgrenzwerten (z. B. Lärm, Gerüche, Erschütterungen)
Insbesondere in gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anlagen vertreten wir Mandanten gegenüber Nachbarn, Behörden und im Rahmen verwaltungsgerichtlicher Verfahren. - Sanierungsverfügungen bei Altlasten und Bodenverunreinigungen
Wir beraten bei der rechtlichen Einordnung der Zuständigkeit, der Tragung von Kosten und bei Verhandlungen mit Umweltbehörden oder Altlastenfonds. - Erlangung und Durchsetzung wasserrechtlicher Erlaubnisse
Dies betrifft etwa die Einleitung in Gewässer, die Entnahme von Grundwasser oder bauliche Eingriffe in Gewässerrandstreifen. Wir begleiten die Antragstellung und vertreten unsere Mandanten auch gegenüber Widersprüchen Dritter. - Umweltrechtliche Due Diligence bei Grundstückskäufen oder Unternehmensübernahmen
Wir identifizieren Risiken aus Umweltauflagen, Altlasten oder fehlenden Genehmigungen und sorgen für entsprechende vertragliche Absicherungen.


