Unsere Tätigkeit umfasst die Verteidigung in Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren ebenso wie die Beratung in strafrechtlich sensiblen Vorfeldern unternehmerischer und privater Entscheidungen.
Das Strafrecht stellt besonders hohe Anforderungen an die Verteidigung. Denn neben der Kenntnis des strafprozessualen Verfahrensrechts erfordert eine erfolgreiche Strafverteidigung auch ein tiefes Verständnis des jeweils anwendbaren Fachrechts – sei es im Wirtschafts-, Steuer-, Betäubungsmittel- oder Verkehrsstrafrecht. In vielen Fällen stellt sich erst durch eine gründliche dogmatische Analyse der entscheidende Hebel dar, um das Verfahren in die richtige Richtung zu lenken.
Diese wissenschaftliche Durchdringung bildet die Basis für eine realistische Prognose des Prozessverlaufs und ermöglicht es uns, eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Dabei kommt es nicht nur auf juristische Fachkenntnis, sondern auch auf strategisches Denken, kommunikative Stärke und psychologisches Einfühlungsvermögen an – insbesondere, wenn eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht über eine für Sie akzeptable Lösung erreicht werden soll.
Wir stehen Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite – auch kurzfristig und in Notfällen –, insbesondere bei:
- Erhalt einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei
- Zustellung einer Anklage, eines Strafbefehls oder eines Bußgeldbescheids
- Durchsuchung von Wohn- oder Geschäftsräumen, Beschlagnahme von Unterlagen oder elektronischen Geräten
- Vorläufiger Festnahme oder Anordnung von Untersuchungshaft
Darüber hinaus beraten wir frühzeitig, wenn strafrechtliche Risiken im Raum stehen – etwa im Unternehmenskontext bei internen Ermittlungen, Compliance-Verstößen oder dem Vorwurf einer Wirtschaftsstraftat. Unser Ziel ist es, Sie mit Klarheit und Weitsicht durch das Verfahren zu führen – und wo möglich, ein Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen.