- Beratung bei Gestaltung von Satzungen
- Lösung interner Kompetenzkonflikte
- Unterstützung von Vorständen bei der Planung und Umsetzung erfolgversprechender Strategien zur Lösung von Problemen innerhalb der Vereine oder Stiftungen
- Schutz der Gemeinnützigkeit von Vereinen in Steuerfragen
- Beratung von Stiftungen und Stiftern bei der Errichtung und Konzeption von Stiftungen, etwa im Rahmen eines Testaments, sowohl als selbstständige Stiftung aber auch als sogenannte Zustiftung zu vorhandenen Stiftungen
- Beratung durch langjährig erfahrene Rechtsanwälte als Stiftungs- oder Vereinsvorstände und dem sonstigen vielfältigen ehrenamtlichen Einsatz in Vereinen, Verbänden und Serviceclubs