Zugleich werden die strafrechtlichen Anforderungen im Wirtschaftsleben stetig verschärft, sodass heute nicht nur Unternehmer und Organträger, sondern auch leitende Angestellte und Mitarbeiter zunehmend in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten.
Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens, mit dem klaren Ziel, Schäden für Ruf, Existenz und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu vermeiden oder zu minimieren – möglichst durch frühzeitige Einstellung des Verfahrens oder eine diskrete und strategisch gesteuerte Verteidigung. In Steuerstrafsachen verfügen unsere Rechtsanwälte als Steuerberater und/oder Fachanwälte für Steuerrecht über herausragende steuerlichen Kenntnisse.





