Die Konsequenzen reichen von Bußgeldern und Punkten in Flensburg über Fahrverbote bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Wir beraten und vertreten Sie kompetent, effizient und zielorientiert in sämtlichen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren – außergerichtlich wie gerichtlich. Unser Ziel ist es, unangemessene Sanktionen zu vermeiden und Ihre Mobilität sowie berufliche Existenz zu sichern.
Wir vertreten Sie bundesweit in Bußgeld- und Strafverfahren wegen:
- Trunkenheit am Steuer / Alkohol- und Drogendelikten
- Geschwindigkeitsverstößen
- Rotlichtverstößen und Handyverstößen
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Gefährdung des Straßenverkehrs und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr
- Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Kennzeichenmissbrauch und Nötigung im Straßenverkehr
Dabei prüfen wir Messmethoden, Beweisverwertbarkeit, Verfahrensfehler sowie formelle Voraussetzungen und verteidigen Sie engagiert gegenüber Bußgeldbehörden und vor Gericht.
Unsere Tätigkeit endet nicht beim Ordnungswidrigkeitenverfahren. Wir beraten Sie ganzheitlich – insbesondere auch zu zivilrechtlichen Haftungsfragen, Regressforderungen der Versicherung, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen oder Folgefragen rund um den Führerschein.
Ob es um die Abwendung eines Fahrverbots, die Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid oder um begleitende Beratung bei einem Verkehrsunfall mit strafrechtlicher Relevanz geht – wir stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung und klarer Verteidigungsstrategie zur Seite.


