Unsere spezialisierten Fachanwälte für Verwaltungsrecht verfügen über langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung von Baugenehmigungen, der Begleitung bauleitplanerischer Verfahren sowie der rechtssicheren Umsetzung komplexer Bauvorhaben im Spannungsfeld zwischen privatem Bauinteresse und öffentlicher Planungshoheit.
Ein besonderer Fokus unserer Tätigkeit liegt auf der vertragsrechtlichen Gestaltung im Rahmen städtebaulicher Entwicklungen, insbesondere bei Durchführungsverträgen, Erschließungsverträgen oder Umlegungsverträgen. Hier beraten wir sowohl Investoren als auch öffentliche Planungsträger bei der Entwicklung tragfähiger und rechtssicherer Lösungen.



