Das Designrecht – insbesondere durch das eingetragene Design und das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster – bietet hierfür wirkungsvolle Schutzinstrumente.
Wir beraten Unternehmen umfassend bei der Absicherung von Produktgestaltungen, der strategischen Auswertung von Schutzmöglichkeiten und der konsequenten Durchsetzung von Rechten im Verletzungsfall – national wie international.