In solchen Fällen ist ein sofortiger Strategiewechsel erforderlich – verbunden mit schnellem und kompetentem Handeln. Wir unterstützen unsere Mandanten mit klarer rechtlicher Orientierung und fundierter Erfahrung sowohl in der Krise als auch in laufenden Insolvenzverfahren.
Wir helfen bei der Durchsetzung bestehender Rechte, beraten umfassend zu Verfahrensfragen und erarbeiten Sanierungsmöglichkeiten, die wirtschaftlich tragfähig und rechtlich belastbar sind.
Unsere Tätigkeit umfasst die Bestellung als Insolvenzverwalter ebenso wie die Vertretung von Mandanteninteressen gegenüber Insolvenzverwaltern, etwa bei der Wahrung von Sicherungsrechten oder der Geltendmachung von Forderungen. Wir begleiten Gläubiger bei der ordnungsgemäßen Anmeldung ihrer Ansprüche zur Insolvenztabelle und beraten zur rechtlichen Bewertung ihrer Forderungen – auch im Hinblick auf mögliche Rangfragen oder Anfechtungsrisiken.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Durchsetzung von Masseforderungen sowie der Verwertung von insolvenzfesten Sicherheiten wie Aus- und Absonderungsrechten. Wir gestalten Verwertungsvereinbarungen, prüfen die rechtliche Wirksamkeit bestehender Sicherungsrechte und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Fragen rund um die Insolvenzmasse.
Darüber hinaus unterstützen wir bei der Prüfung von Poolverträgen, etwa im Bereich der Sicherheitenbündelung von Gläubigern, und entwickeln Strategien zur Wahrung individueller Ansprüche in kollektiven Verwertungsstrukturen. Auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche des Insolvenzverwalters – etwa im Rahmen von Insolvenzanfechtungen oder Haftungsfragen – stehen wir unseren Mandanten mit unserem gesamten Know-how zur Seite.
Unsere Tätigkeit richtet sich sowohl an Unternehmen in der Krise, an Geschäftspartner insolventer Unternehmen als auch an gesicherte oder ungesicherte Gläubiger, die ihre Rechte im Insolvenzverfahren effektiv und rechtssicher geltend machen wollen.





