Themen wie Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne oder Interessenausgleiche stellen die Betriebsparteien regelmäßig vor komplexe Herausforderungen – sowohl in rechtlicher als auch in taktischer Hinsicht.
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Betriebsräte und Personalräte in sämtlichen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen – praxisnah, lösungsorientiert und mit dem Ziel, nachhaltige Regelungen zu schaffen und unnötige Konflikte zu vermeiden.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Begleitung betrieblicher Umstrukturierungen, bei denen Betriebsrat und Arbeitgeber häufig unter erheblichem Zeit- und Entscheidungsdruck gemeinsam Lösungen finden müssen. Wir entwickeln und verhandeln rechtssichere Interessenausgleiche und Sozialpläne, die sowohl wirtschaftliche Realitäten als auch soziale Verantwortung berücksichtigen.




