Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Kommunal-, Landes- als auch Bundesbeamte sowie die entsprechenden Dienstherrn in allen beamtenrechtlichen Angelegenheiten – engagiert, erfahren und mit dem Blick für das Machbare.
Beamtenrecht
Vertretung von Beamten
Beamte sehen sich im Laufe ihrer dienstlichen Laufbahn häufig mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Wir unterstützen bei der Durchsetzung beamtenrechtlicher Ansprüche, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Beförderung und Durchsetzung von Laufbahnansprüchen
- Besoldung, Zulagen, Dienstunfähigkeit und Ruhestand
- Fragen des Vorruhestands, der Altersteilzeit oder des Übergangs in den Ruhestand auf Antrag
- Widerspruchsverfahren und gerichtliche Vertretung bei dienstrechtlichen Streitigkeiten
Wir vertreten unsere Mandanten im verwaltungsinternen Verfahren ebenso wie im Widerspruchsverfahren oder in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, immer mit dem Ziel, ihre Rechte effektiv und nachhaltig zu sichern.
Beratung von Dienstherrn
Auch auf Seiten der Dienstherrn ist eine rechtssichere Ausgestaltung beamtenrechtlicher Maßnahmen unerlässlich. Wir beraten insbesondere in folgenden Bereichen:
- Versetzung, Umsetzung und Abordnung von Beamten
- Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, z. B. wegen Dienstunfähigkeit oder auf eigenen Antrag
- Einleitung und Durchführung von Disziplinarverfahren, einschließlich der Abwehr unberechtigter Ansprüche und des Umgangs mit dienstrechtlichen Verfehlungen
- Reaktion auf Dienstaufsichtsbeschwerden und die Einhaltung verfahrensrechtlicher Vorgaben
Unsere Beratung erfolgt stets auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung und berücksichtigt sowohl die dienstrechtlichen Vorgaben als auch die praktische Umsetzbarkeit im Behördenalltag.



