Die zunehmende Regulierung des Finanzmarkts, verbraucherschützende Vorgaben sowie Entwicklungen im Zivil- und Aufsichtsrecht machen eine laufende Anpassung bestehender Strukturen und Verträge unerlässlich. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, auf diese Veränderungen rechtssicher und praxisnah zu reagieren.
Unsere Beratung richtet sich an Kreditinstitute, Volksbanken, Sparkassen, Unternehmen sowie Privatpersonen, die mit Fragestellungen aus dem Bank- und Kreditwesen konfrontiert sind. Dabei bieten wir eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt zugeschnittene Lösung – stets mit dem Ziel, wirtschaftlich tragfähige und rechtlich belastbare Ergebnisse zu erzielen.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Management notleidender Immobilienfinanzierungen. Hier verbinden wir juristische Expertise mit einem tiefen Verständnis für die wirtschaftlichen und strukturellen Zusammenhänge im Bereich der Finanzierung. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl bei der Neuordnung von Kreditverhältnissen als auch bei der Verwertung von Sicherheiten oder der Durchsetzung von Forderungen – umsichtig, lösungsorientiert und mit dem Blick auf eine außergerichtliche Einigung, wo immer möglich.
Durch unsere Erfahrung mit den typischen Konfliktfeldern im Verhältnis zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer – etwa Zinsanpassungsklauseln, vorzeitige Kreditkündigungen oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – können wir Risiken frühzeitig erkennen und effektive Handlungsstrategien entwickeln.
In unserer Beratungspraxis treten regelmäßig wiederkehrende Problemstellungen auf, bei denen wir Mandanten zuverlässig und mit klarem Fokus auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen unterstützen:
- Widerruf von Verbraucherdarlehen
Viele Darlehensverträge – insbesondere zur Immobilienfinanzierung – enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die einen Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss ermöglichen. Der sogenannte „Widerrufsjoker“ kann unter bestimmten Voraussetzungen den Weg zur Rückabwicklung oder zur Umschuldung zu besseren Konditionen eröffnen.
- Kündigung von Krediten durch die Bank
Eine Kreditkündigung kann erhebliche wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Kündigung und setzen uns bei unzulässiger Vertragsbeendigung für die Wiederherstellung des Darlehensverhältnisses oder eine gütliche Einigung ein.
- Haftung bei Kreditausfällen und Bürgschaften
Insbesondere bei Unternehmerkrediten stellt sich häufig die Frage nach der persönlichen Haftung von Gesellschaftern, Ehepartnern oder Bürgen. Wir prüfen die Wirksamkeit entsprechender Klauseln und vertreten Mandanten bei der Abwehr überzogener Inanspruchnahmen.
- Probleme im Zusammenhang mit Grundpfandrechten
Ob fehlerhafte Eintragung, unklare Rangverhältnisse oder Probleme bei der Verwertung – wir beraten umfassend zu Hypotheken, Grundschulden und Sicherungsvereinbarungen, einschließlich der Durchsetzung oder Abwehr von Sicherungsrechten im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen oder Insolvenzverfahren.
- Beratungsfehler bei Kreditvergabe und Anlagevermittlung
Kredit- oder Finanzierungsverträge sind oft Teil einer kombinierten Investition. Wir prüfen, ob Aufklärungspflichten verletzt wurden oder Interessenkonflikte vorlagen, etwa bei verbundenen Geschäften zwischen Bank und Anlageanbieter.
Diese Fallkonstellationen verdeutlichen, wie komplex und vielschichtig das Bank- und Kreditrecht sein kann. Unsere Aufgabe sehen wir darin, für unsere Mandanten Transparenz, Klarheit und rechtliche Sicherheit zu schaffen – sowohl bei der Durchsetzung ihrer Rechte als auch in der vorsorgenden Vertragsgestaltung.


