Immer wieder zeigt sich, dass versprochene Erträge ausbleiben oder vermeintlich sichere Anlagen sich im Nachhinein als wertvernichtend erweisen. Besonders betroffen sind Beteiligungen an geschlossenen Fonds und Immobiliengesellschaften.
Wir vertreten geschädigte Anleger in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Anlageberatern, Fondsgesellschaften sowie anderen Beteiligungsgesellschaften, insbesondere auch im Bereich von Immobilieninvestitionen. Unsere langjährige Erfahrung in der Aufarbeitung fehlerhafter Anlageberatung bildet die Grundlage für eine zielgerichtete und effektive Interessenvertretung.
Ein zentraler Schwerpunkt liegt in der Aufdeckung von Beratungsfehlern sowie in der Analyse fehlerhafter oder unvollständiger Anlagedokumentation. Dabei prüfen wir umfassend, ob im Rahmen des Beratungsgesprächs auf Risiken, Provisionen oder Interessenkonflikte hingewiesen wurde und ob die Anlage den individuellen Zielen und der Risikobereitschaft des Anlegers entsprach.
Unsere fundierten Kenntnisse der oftmals komplexen Fonds- und Anlagestrukturen ermöglichen es uns, Zusammenhänge klar herauszuarbeiten und Ansprüche gezielt durchzusetzen – sei es auf Grundlage fehlerhafter Beratung, Prospekthaftung oder Täuschung über wesentliche Merkmale der Anlage.
Wir begleiten unsere Mandanten bei der Rückabwicklung von Verträgen, der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie der außergerichtlichen Verhandlung mit Vertriebs- und Fondsgesellschaften. Wo erforderlich, setzen wir die Interessen unserer Mandanten konsequent vor Gericht durch.
Unser Ziel ist es, geschädigte Anleger rechtlich zu entlasten, Verluste möglichst auszugleichen und zukünftige Risiken frühzeitig zu identifizieren – mit Sachverstand, Verhandlungsgeschick und klarem Blick auf das wirtschaftlich Sinnvolle.
Im Rahmen unserer Tätigkeit beraten wir geschädigte Anleger regelmäßig im Zusammenhang mit einer Vielzahl unterschiedlicher Anlageprodukte. Besonders häufig betroffen sind:
- Geschlossene Immobilienfonds: Versprochene Mieteinnahmen oder Wertsteigerungen bleiben aus, während Anleger weiterhin zur Zahlung von Nachschüssen verpflichtet sein können. Oft mangelt es an Transparenz bei Kosten, Risiken und tatsächlicher Mittelverwendung.
- Schiffsfonds und Flugzeugfonds: Viele dieser Beteiligungen litten in der Vergangenheit unter massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Anleger sehen sich mit dem Totalverlust konfrontiert, obwohl die Beteiligung ursprünglich als sichere Sachwertanlage beworben wurde.
- Atypisch stille Beteiligungen und Unternehmensbeteiligungen: Häufig fehlt es an ausreichender Aufklärung über die Verlustrisiken und die rechtliche Einordnung der Beteiligung. Beratungs- und Prospektfehler sind hier besonders häufig.
- Zertifikate, Nachrangdarlehen und Genussrechte: Komplexe Strukturen, irreführende Werbeprospekte und das Fehlen eines echten Anlegerschutzes führen dazu, dass Risiken vielfach unterschätzt werden.
- Immobilien-Direktinvestments im Ausland: Anleger investieren etwa in Ferienimmobilien oder Pflegeappartements – häufig mit unrealistischen Renditeversprechen oder ohne hinreichende rechtliche Absicherung.
In all diesen Bereichen verfügen wir über tiefgehende Kenntnisse der rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergründe und setzen uns mit Nachdruck für die Rechte und Ansprüche unserer Mandanten ein.

