Die rechtliche Entwicklung wird dabei intensiv durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der Vergabekammern und Vergabesenate mitgestaltet.
Wir beraten sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter und Auftragnehmer in allen Phasen des Vergabeverfahrens – von der Vorbereitung über die Durchführung bis hin zur Nachprüfung. Unser Ziel ist es, rechtssichere Verfahren zu gestalten und Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Wettbewerb um öffentliche Aufträge kompetent zu unterstützen.













