Im Immobilienrecht bilden Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge und die Finanzierungsbesicherung den Schwerpunkt der Tätigkeit.
Weitere Tätigkeitsbereiche sind u. a. die Begründung und Übertragung von Wohnungseigentum und Erbbaurechten sowie die Zusammenlegung und Teilung von Grundstücken.
