Immer wieder sind der Presse Berichte über unseriöse Werbemethoden nicht nur kleinerer Anlagevermittler, sondern auch der großen Bankgesellschaften zu entnehmen. Die Rechtsprechung reagiert mit einem weitreichenden Anlegerschutz. Die Vielfalt der Finanzprodukte vom Immobilienfonds bis zum Zins-Swap verlangt auch vom juristischen Berater umfangreiche Marktkenntnis und Praxiserfahrung. Nur so können Anlegerrechte wirksam vor Gericht und in außergerichtlichen Güteverfahren umgesetzt werden.
Die Rechtsprechung zur Beraterhaftung und Prospekthaftung zugunsten privater aber auch gewerblicher Anleger unterliegt dabei einer stetigen Weiterentwicklung. Nur spezialisierte Rechtsberater können diese Entwicklungen aktuell verfolgen und Ihnen eine optimale Wahrnehmung Ihrer Interessen garantieren. Die Rechtsanwälte Ludwig Wollweber Bansch stehen Ihnen mit erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen zur Seite.
