Ludwig Wollweber Bansch - Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater

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Wir geben Menschen Recht. Seit 1817.

Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes

Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes kommt nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch in vielen Organisationen in privater Trägerschaft zur Anwendung. Das umfangreiche Regelwerk enthält spezielle Regelungen für Krankenhäuser (insbesondere für Ärzte), Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie den verschiedenen Einrichtungen der Verwaltung. Für Angestellte wie Arbeitgeber sind die Regelungen aufgrund ihres Umfanges kaum vollständig zu erfassen. Die Rechtsanwälte der Partnerschaft Ludwig Wollweber Bansch zeigen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die vielfältigen Möglichkeiten des Tarifvertrages auf und helfen bei deren Umsetzung.

Auf Arbeitgeberseite bietet der Tarifvertrag viele flexible Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich Arbeitszeit, Entgelt und sonstiger Arbeitsbedingungen. Die Nutzung des Gestaltungspotenzials setzt eine genaue Kenntnis des Tarifvertrages auf der einen Seite aber auch des allgemeinen Arbeitsrechtes auf der anderen Seite voraus. Kommunen, gemeinnützige Vereine, Landesbetriebe und private Unternehmen, in denen der TVöD zur Anwendung kommt, greifen auf die Kompetenzen unseres Arbeitsrechtsteams regelmäßig zurück.

Die effektive Vertretung von Angestellten, deren Arbeitsverhältnis dem TVöD unterliegt, setzt ebenso die detaillierte Kenntnis der dort enthaltenen Rechte und Pflichten voraus. Unsere Mandanten profitieren dabei von der Spezialisierung und Erfahrung unserer Anwälte.