Ludwig Wollweber Bansch - Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater

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Handelsvertreterrecht

Die Kooperation mit externen Vertriebspartnern eröffnet häufig den Weg in größere, auch internationale Märkte. Die umsatzabhängige Vergütungsgestaltung verringert die finanziellen Risiken des Unternehmers und motiviert den Handelsvertreter zu einer optimalen Ausnutzung der Marktchancen des Unternehmens.

Die wechselseitigen Interessen des Unternehmers und des Handelsvertreters machen eine sorgfältige Vertragsgestaltung notwendig. Regelungen zu Wettbewerbsverboten, Kundenschutzklauseln und Abrechnungsmodalitäten sind zwingende Voraussetzung jedes Vertriebsvertrages. Eine optimale Vertragsgestaltung setzt voraus, auch die zukünftigen Interessen des Mandanten zu erkennen und mögliche Streitpotenziale im Vorfeld zu identifizieren. Die Spezialisten der Rechtsanwälte Ludwig Wollweber Bansch verfügen über die dazu erforderliche praktische Erfahrung aus einer Vielzahl bearbeiteter Fälle.

Das Handelsrecht sieht zugunsten des Handelsvertreters Ausgleichs- und Informationsansprüche, insbesondere den Anspruch auf Erteilung eines Buchauszug vor. Ludwig Wollweber Bansch beraten sowohl Unternehmer als auch Handelsvertreter und Vertragshändler, auf die die handelsrechtlichen Regelungen unter Umständen analog anzuwenden sind, bei der Durchsetzung dieser Ansprüche. Auch Versicherungs- und Bausparkassenvertreter greifen regelmäßig auf die Expertise unserer Kanzlei zurück.

Gerade im internationalen Vertriebsrecht werden häufig Schiedsgerichtsklauseln vereinbart. Ludwig Wollweber Bansch vertritt Handelsvertreter, Vertragshändler, Versicherungsvertreter sowie Unternehmer nicht nur in den Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sondern auch vor den Schiedsgerichten der DIS sowie in den ebenfalls häufig vereinbarten ad hoc Schiedsverfahren.