Ludwig Wollweber Bansch berät Betriebsräte und Unternehmer in allen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten. Dem Mandanten steht ein Team von drei erfahrenen Fachanwälten zur Verfügung.
Die Rechtsprechung und das Betriebsverfassungsgesetz gewähren den Betriebsräten immer weitreichendere Mitbestimmungsrechte in nahezu allen Bereichen der Unternehmensführung. Bei Einstellungen, Entlassungen, Versetzungen und Kündigungen sind Zustimmungs- und Informationsrechte des Betriebsrates zu wahren. Werden diese Mitbestimmungsrechte nicht oder unvollständig berücksichtigt, kann dies erhebliche rechtliche und finanzielle Auswirkungen haben. Die Berater der Rechtsanwälte Ludwig Wollweber Bansch verfügen über jahrelange praktische Erfahrungen in der Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen in allen mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten. Sowohl Betriebsräte als auch Unternehmer nutzen diese Kompetenzen in Verhandlungen mit Betriebsräten, aber auch in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.
Insbesondere bei betrieblichen Umstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen schreibt das Gesetz die Beteiligung des Betriebsrates zwingend vor. In Konzernstrukturen ist die Zuständigkeit von Konzernbetriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Betriebsrat im Einzelbetrieb zu beachten. Ludwig Wollweber Bansch berät Unternehmer und Betriebsräte im Gesamtzusammenhang des Umstrukturierungsprozesses und führt Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen außergerichtlich und im Einigungsstellenverfahren.
