Ludwig Wollweber Bansch - Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater

DE

|

EN

Wir geben Menschen Recht. Seit 1817.

Aktuelles

02.05.2012

Veranstaltungshinweis: 23. Mai 2012 um 19:00 Uhr "8. Bürger-Info-Tag" der Notarkammer Frankfurt "Nachlassplanung und Risikovorsorge beim Schenken von Immobilien Hanau" im CPH Hanau, Schlossplatz 1. Vortrag „Übertragung und Schenkung unter Familienangehörigen" unserer beiden Notare Eberhard Uhlig und Dr. Tobias Kämpf.



Ob Immobilienvermögen noch zu Lebzeiten oder erst von Todes wegen auf Kinder/ Familienangehörige übertragen werden soll, ist eine der bedeutungsvollsten Entscheidungen im fortgeschrittenen Seniorenalter, resümiert der Notar Eberhard Uhlig.

Die Übertragung eines bebauten Grundstücks von Eltern auf deren Kinder unter Nießbrauchvorbehalt stellt den Regelfall der lebzeitigen Vermögensübertragungen dar. Das Wohnungsrecht ist eine weitere Möglichkeit der Absicherung. Die Übergabe gegen Pflegeverpflichtungen wird in der Zukunft mit Blick auf die steigende Lebenserwartung eine wichtige Gestaltungsvariante sein. Auch Rückforderungsrechte des Schenkers sind ein wichtiger Vertragsbestandteil - die Notbremse bei negativen Entwicklungen in der Zukunft. Notar Uhlig wird Gestaltungsalternativen in Grundzügen mit Beispielen erläutern. Neutrale und kompetente Beratung ist wichtig. Manche erfahren erst durch den Notar, dass sie gar nicht oder nicht mehr wie angenommen Eigentümer im Grundbuch sind. Oft sind auch die Rechte, die auf dem Objekt lasten, nicht bekannt. Nicht gerade selten werden ältere Menschen zu einer lebzeitigen Übertragung gedrängt. Häufig gehen Immobilien aufgrund gesetzlicher Erbfolge auf eine Mehrheit von Erben über. Über die Konsequenzen dieser weitreichenden Entscheidung sind sich die Beteiligten meist nicht bewusst. Entscheidungen dürfen nicht übereilt getroffen werden.
Eine Nachlassplanung kann Streit, Zersplitterung oder Zerschlagung des Familienvermögens und Steuernachteile vermeiden.

Die Absicherung im Alter bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit, ein Reparaturstau sind im Rahmen von Schenkungen von Immobilien als Gegenleistungen angemessen zu berücksichtigen.

Belastungsvollmacht und Pflichtteilsverzichte, Gleichstellungsgelder an Geschwister und Übertragung auf Minderjährige werden auch thematisiert.

Das Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht enthält verschiedene Steuerbefreiungen, z. B. für die Übertragung des Familienheims. Notar Dr. Tobias Kämpf wird die Prinzipien der Besteuerung und Bewertung mit Beispielen verdeutlichen.

<< zurück: Aktuelles