Mit Beschluss vom 19.10.2011 (Az.: X B 224/10) hat der Bundesfinanzhof die von Ludwig Wollweber Bansch eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde für begründet erachtet und die abweichende Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts aufgehoben.
![]() |
Bei dem von Dr. Norbert Reichhold und Dr. Mahmud Abu Taleb betreuten Verfahren ging es um die Frage, ob Versorgungsleistungen eines Stiefenkels an seine Stiefgroßmutter, die dieser gegen eine Eigentumsübertragung eines Grundstücks geleistet hat, als Sonderausgaben einkommensteuerlich berücksichtigt werden. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Auffassung von Ludwig Wollweber Bansch und verwies zur weiteren Tatsachenfeststellung den Rechtsstreit an das Hessische Finanzgericht.
Nach der aktuellen Statistik sind gerade einmal 10 % der Nichtzulassungsbeschwerden beim Bundesfinanzhof erfolgreich. Die Steuerexperten von Ludwig Wollweber Bansch haben die sehr hohen Hürden hierfür erneut übersprungen und den Leitsatz „Wir geben Ihnen Recht. Seit 1817" für unsere Mandanten umgesetzt.

