Ludwig Wollweber Bansch - Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater

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Frühzeitige Notfallplanung durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

05. Oktober 2011

Am Mittwoch, 5. Oktober 2011 findet um 19 Uhr im Congress Park Hanau (CPH), Schlossplatz 1 in Hanau eine Informationsveranstaltung der Notarkammer Frankfurt statt. Das Thema der 7. Bürger-Info lautet: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Referent ist unser Rechtsanwalt und Notar Eberhard Uhlig.



Ein schwerer Unfall, eine plötzlich auftretende Krankheit oder die Beschwerden des Alters – jeder von uns kann nicht mehr in der Lage sein, seine alltäglichen Angelegenheiten selbst zu regeln. In dieser Notsituation kommt meist noch ein rechtliches Hindernis hinzu: weder Ehepartner, noch Familienangehörige sind automatisch berechtigt, wichtige Entscheidungen für uns zu treffen. Eine frühzeitige Vorsorge ist daher unerlässlich.

Durch eine Vorsorgevollmacht erhält eine Vertrauensperson die Möglichkeit, den Vollmachtgeber in vermögensrechtlicher und persönlicher Hinsicht zu vertreten. Dies schließt neben der Erledigung von Bankangelegenheiten auch die Entscheidung über die Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim ein.

Eine Patientenverfügung enthält die Erklärung, ob und welche ärztliche Maßnahmen der Verfügende in im Falle der Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ausdrücklich untersagt. Beispielsweise kann er lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen oder eine auf Schmerzlinderung gerichtete Behandlung vorschreiben. Ärzte und Pflegepersonal sind an diese Anweisungen gebunden.

Der Referent wird die einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten darstellen und auch auf aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung eingehen.

Der Eintritt ist frei.