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Bundesnotarkammer wählt Eberhard Uhlig in den Ausschuss für freiwillige Gerichtsbarkeit und Verfahrensrecht

05. Dezember 2011

Die 103. Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer in Berlin hat im Rahmen der Neubesetzung der Ausschüsse unseren Rechtsanwalt und Notar, Eberhard Uhlig, in den Ausschuss für freiwillige Gerichtsbarkeit und Verfahrensrecht gewählt.



Der Ausschuss umfasst acht Mitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet. Unser Seniorpartner Eberhard Uhlig wird dort bei der standespolitischen Arbeit mitarbeiten und seine 30-jährige Berufserfahrung einbringen. Die freiwillige Gerichtsbarkeit umfasst unter anderem Vormundschafts-, Personenstands-, Nachlass- und Teilungssachen. Daneben ist Uhlig seit dem Jahre 2009 im Vorstand der Notarkammer Frankfurt tätig.