05.12.2011
Die 103. Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer in Berlin hat im Rahmen der Neubesetzung der Ausschüsse unseren Rechtsanwalt und Notar, Eberhard Uhlig, in den Ausschuss für freiwillige Gerichtsbarkeit und Verfahrensrecht gewählt.
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Der Ausschuss umfasst acht Mitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet. Unser Seniorpartner Eberhard Uhlig wird dort bei der standespolitischen Arbeit mitarbeiten und seine 30-jährige Berufserfahrung einbringen. Die freiwillige Gerichtsbarkeit umfasst unter anderem Vormundschafts-, Personenstands-, Nachlass- und Teilungssachen. Daneben ist Uhlig seit dem Jahre 2009 im Vorstand der Notarkammer Frankfurt tätig.

